Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das in bestimmten Fällen kenntlich machen. Was genau das bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und was du jetzt beachten solltest.

Auf einen Blick

Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act. Kennzeichnen musst du vor allem Deepfakes, also KI-Bilder, -Videos oder -Audios, die echt wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen. Dazu kommen KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Hat ein Mensch einen solchen Text redaktionell geprüft und verantwortet, entfällt die Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes.

2. August 2026

Seitdem gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in der EU

Bis zu 15 Mio. €

Bußgeld bei Transparenzverstößen (oder 3 % des Jahresumsatzes)

KI-Kennzeichnungspflicht: Was sich seit August 2026 geändert hat

Endlich geschieht etwas in Sachen Transparenz bei der Verwendung künstlicher Intelligenz. Die EU hat mit dem EU AI Act das weltweit erste umfassende KI-Gesetz verabschiedet. Während einige Regelungen bereits seit Februar 2025 gelten, ist am 2. August 2026 ein besonders relevanter Teil in Kraft getreten: die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50.

Was heißt das für freie Journalisten oder Freelancer wie dich und mich konkret? Wer KI-Systeme einsetzt, um bestimmte Inhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, muss seitdem offenlegen, dass künstliche Intelligenz im Spiel war. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jeden, der KI-Tools im Arbeitsalltag nutzt: Freelancer, Agenturen, kleine Unternehmen, Creator.

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Texte

Wenn ein KI-System einen Text erzeugt oder verändert und dieser veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss erkennbar sein, dass er maschinell erstellt wurde. Ob Blogbeitrag, Social-Media-Post, Pressemitteilung oder Newsletter, entscheidend ist also nicht das Format, sondern der Inhalt. Reine Werbetexte, Produktbeschreibungen oder interne Unterlagen fallen in der Regel nicht darunter.

Bilder

KI-generierte Bilder — ob mit Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly erstellt — müssen gekennzeichnet werden, wenn sie als Deepfake gelten. Gemeint sind Bilder, die echt wirkende Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse zeigen und dadurch fälschlich authentisch erscheinen. Das schließt auch nachträglich mit KI manipulierte Fotos ein. Erkennbar künstliche Illustrationen fallen in der Regel nicht darunter.

Audio und Video

Synthetische Stimmen, KI-generierte Musik und computergenerierte Videos fallen ebenfalls unter die Pflicht. Bei Deepfakes, also Inhalten, die reale Personen zeigen oder imitieren, ist die Kennzeichnung Pflicht. Nur bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein dezenter Hinweis, der das Werk nicht stört.

Chatbots

Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, muss Nutzern klar mitteilen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren und nicht mit einem Menschen.

Zwischenfazit

Die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Formate, aber nicht alle Inhalte. Bei Bildern, Audio und Video geht es um Deepfakes, bei Texten um Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben.

Die wichtigste Ausnahme bei KI-generierten Texten: redaktionelle Kontrolle

Eine nicht irrelevante Ausnahme, die in der Debatte um Artikel 50 oft untergeht, ist folgende: Wenn ein Mensch den KI-generierten Text redaktionell überprüft, inhaltlich überarbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Diese Ausnahme gilt nur für Texte, nicht für Deepfake-Bilder, -Videos oder -Audios.

Der Gesetzgeber spricht von „menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle“ (human review or editorial control). KI als Werkzeug zu nutzen ist erlaubt, solange am Ende der Publikationskette ein Mensch steht, der den Inhalt verantwortet.

Cave: Redaktionelle Kontrolle bedeutet in diesem Fall nicht, einen ChatGPT-Text kurz zu überfliegen und auf „Veröffentlichen“ zu klicken. Gemeint ist damit:

  • Prüfen der Inhalte: Stimmen die Fakten? Sind Korrelation und Kausalität vertauscht worden?
  • Überarbeiten der Sprache: Passt der Ton zur Marke?
  • Überprüfen der Quellen: Ist jede einzelne Behauptung belegt?
  • Verantwortung: Stehst du mit deinem Namen dahinter?

Zwischenfazit

Wer KI nur als Entwurfshilfe nutzt und den Output redaktionell verantwortet, muss nicht kennzeichnen. Wer KI-Texte ungeprüft veröffentlicht, schon.

Meine Einordnung

Ich finde, der AI Act bringt in vielen Bereichen überfällige Klarheit, insbesondere für Menschen, die einen KI-generierten Text nicht auf Anhieb erkennen. Meiner Meinung nach hätte dieser Act nicht früh genug kommen können. Maschinell erstellte Texte sind, wie wir alle inzwischen wissen, nie fehlerfrei. Im Marketing oder für private Projekte mag das keine große Rolle spielen. Aber wenn es um medizinische, wissenschaftliche oder technische Inhalte geht — also um Texte, bei denen Richtigkeit zählt — wird es kritisch.

Wer ohne zu prüfen KI-generierte Falschinformationen veröffentlicht, nimmt in Kauf, dass Laien sie für belastbar halten. Im schlimmsten Fall hat das gesundheitliche oder andere gravierende Folgen. Und genau deshalb muss es Konsequenzen geben, für diejenigen, die solche Inhalte verantworten.

KI-Inhalte kennzeichnen: Praxis-Check mit Tabelle

An dieser Stelle fragen wir uns nun sicher alle: Welche Arbeitsschritte müssen gekennzeichnet werden? Ich — und viele andere auch — nutzen KI inzwischen für die unterschiedlichsten Alltagsaufgaben. Wenn wir jeden einzelnen Schritt anzeigen müssten, bei dem KI beteiligt war, wäre es sicher erschreckend, wie verbreitet das inzwischen wäre.

Deshalb hier ein paar Szenarien, um die Pflicht etwas einzuordnen:

Szenario Kennzeichnungspflicht?
ChatGPT-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse wird 1:1 auf dem Blog veröffentlicht Ja
KI-Entwurf wird komplett überarbeitet, geprüft und redaktionell verantwortet Nein
Fotorealistisches KI-Bild einer echten Person oder eines echten Ereignisses wird auf Instagram gepostet Ja, das ist ein Deepfake
Erkennbar künstliche KI-Illustration als Header-Bild In der Regel nein, da nicht täuschend echt
KI-generierte Produktbeschreibung im Onlineshop In der Regel nein, kein Thema von öffentlichem Interesse
Newsletter-Text mit KI-Unterstützung, redaktionell überarbeitet Nein
Chatbot auf der Website beantwortet Kundenanfragen Ja, muss als KI für Nutzer erkennbar sein
Deepfake-Video, auch satirisch gemeint Ja, bei offensichtlicher Satire reicht ein dezenter Hinweis
KI-gestütztes Brainstorming für die interne Themenplanung Nein, da nicht publiziert

Wir können uns für den sicheren Umgang mit KI besonders eine Faustregel merken. Deepfakes müssen immer gekennzeichnet werden, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse dann, wenn sie ohne echte redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Interne Nutzung ist davon nicht betroffen.

KI-generierte Texte richtig kennzeichnen: So geht’s

1. Sichtbare Kennzeichnung

Ein klarer Hinweis für den Leser, zum Beispiel: „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt“ oder „KI-generiertes Bild“. Der Hinweis muss gut erkennbar sein. Eine versteckte Fußnote am Ende eines Textes in unleserlicher Schrift reicht nicht aus. Laut Artikel 50 muss der Hinweis klar erkennbar sein und spätestens dann erscheinen, wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht oder hört.

2. Technische Kennzeichnung (maschinenlesbar)

Zusätzlich müssen KI-Anbieter ihre Outputs technisch markieren, etwa über den C2PA-Standard (Coalition for Content Provenance and Authenticity), digitale Wasserzeichen oder Metadaten. Große Anbieter wie OpenAI, Google und Adobe tun das bereits. Als Nutzer profitierst du davon, weil die technische Kennzeichnung automatisch mitgeliefert wird. Für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt diese technische Pflicht nach einer Änderung durch den sogenannten AI-Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2026.

3. EU-Symbole nutzen (freiwillig)

Die EU-Kommission hat eigene Symbole entwickelt, mit denen sich KI-Inhalte einheitlich kennzeichnen lassen. Es gibt ein Basissymbol sowie Varianten für vollständig KI-generierte und für teilweise mit KI veränderte Inhalte. Die Symbole sind freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn du KI-Inhalte ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlichst, brauchst du einen sichtbaren Hinweis auf der Seite und solltest die technischen Metadaten nicht entfernen.

Der Verhaltenskodex der EU-Kommission

Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme und beschreibt praktische Maßnahmen, mit denen sich die Transparenzpflichten aus dem AI Act erfüllen lassen. Der Kodex ist freiwillig. Für Freelancer lohnt trotzdem ein Blick hinein, weil er zeigt, wie die Kommission die Pflichten in der Praxis versteht.

Bußgelder bei fehlender KI-Kennzeichnung: EU AI Act Strafen

Der EU AI Act sieht ein gestaffeltes Bußgeldsystem vor. Die Höchstsummen klingen zunächst dramatisch:

  • Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes — bei verbotenen KI-Praktiken wie etwa Social Scoring oder manipulativer KI
  • Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes — bei Transparenzverstößen, also auch bei fehlender Kennzeichnung
  • Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des Jahresumsatzes — bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben gegenüber Behörden

Die Strafen sind hoch, aber die Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Bußgelder verhältnismäßig sein müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freelancer werden die Strafen deutlich niedriger ausfallen als die Höchstsätze. Entscheidend ist, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig geschieht und ob du nachweisen kannst, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast.

Die Durchsetzung übernehmen nationale Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur (BNetzA). Das regelt das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), das Ende Juli 2026 in Kraft getreten ist.

Zwischenfazit

Die Bußgelder sind hoch, werden für kleine und mittelständische Unternehmen und Freelancer aber verhältnismäßig angepasst. Wer sich jetzt vorbereitet und dokumentiert, wie er KI einsetzt, ist auf der sicheren Seite.

KI nutzen ohne Kennzeichnungspflicht: Der empfohlene Workflow

Du willst KI weiterhin nutzen, ohne dir Sorgen um die Kennzeichnungspflicht zu machen? Dann hilft dir der folgende Workflow:

1

KI als Entwurfshilfe nutzen — Recherche, Rohtext, Ideenfindung. Die KI liefert den Ausgangspunkt, nicht das Endprodukt.

2

Fachliche Prüfung — Stimmen die Fakten? Sind die Quellen belastbar? KI halluziniert regelmäßig, das musst du auffangen.

3

Tonalität und Stimme anpassen — Klingt der Text nach dir oder deiner Marke? Oder nach ChatGPT? Hier entsteht der Unterschied.

4

Faktencheck und Quellenprüfung — Jede Zahl, jede Behauptung, jeder Link wird geprüft.

5

Freigabe — Du verantwortest den Inhalt redaktionell. Das ist der Moment, in dem die Ausnahme greift.

Wer diesen Workflow einhält, arbeitet nicht nur rechtskonform, sondern produziert auch bessere Inhalte. Denn der eigentliche Wert liegt nicht im Schreiben an sich — sondern in der Einordnung, der Perspektive und der Qualitätssicherung.

KI-Kennzeichnungspflicht und Content-Strategie: Was sich ändert

Die KI-Kennzeichnungspflicht verändert die Spielregeln im Content-Marketing. Nicht radikal, aber spürbar.

Wer bisher KI-generierte Texte ungeprüft veröffentlicht hat, steht seit August vor einer Wahl: kennzeichnen und damit offenlegen, dass kein Mensch den Inhalt geprüft hat. Oder einen Workflow etablieren, der echte redaktionelle Kontrolle sicherstellt.

Für mich als Journalistin ist die Antwort klar: Redaktionelle Arbeit wird durch die Kennzeichnungspflicht nicht weniger wert, sondern mehr. Wer Inhalte liefert, die ein Mensch geprüft, eingeordnet und verantwortet hat, liefert Inhalte, die nicht gekennzeichnet werden müssen, weil sie eben nicht einfach „KI-Output“ sind.

Das ist kein Argument gegen KI. Es ist ein Argument für professionelle Redaktionsarbeit und für Menschen, die wissen, worauf es bei einem guten Text und guten Inhalten ankommt.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?

Nur in bestimmten Fällen. Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte oder KI-veränderte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Hat ein Mensch den Text redaktionell geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht.

Muss ich jeden Social-Media-Post kennzeichnen, bei dem ich KI genutzt habe?

Nein. Eine Kennzeichnung ist nötig, wenn ein KI-generierter Post die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert und niemand ihn redaktionell geprüft und verantwortet hat. Lässt du einen solchen Post komplett von ChatGPT schreiben und veröffentlichst ihn unbearbeitet, musst du das klar kennzeichnen. Nutzt du KI nur als Ausgangspunkt und übersetzt den Text dann in deine eigene Sprache, gilt das nicht. Für KI-Bilder im Post gelten eigene Regeln.

Gilt die Pflicht auch für Bilder, die ich mit Midjourney oder DALL-E erstelle?

Ja, wenn es sich um Deepfakes handelt, also um täuschend echt wirkende Bilder von Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen. Die Anbieter sind zudem verpflichtet, die Bilder technisch zu markieren (z. B. per C2PA-Metadaten). Die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle gilt für Bilder nicht.

Wie kennzeichne ich ein KI-Bild richtig?

Klar erkennbar direkt am Inhalt und spätestens dann, wenn das Bild zum ersten Mal gezeigt wird, etwa in der Bildunterschrift oder als Hinweis im Bild. Die EU-Kommission stellt dafür freiwillige Symbole bereit.

Was genau zählt als redaktionelle Kontrolle?

Der EU AI Act definiert es nicht bis ins Detail, aber die Kernkriterien sind klar: Du musst den Inhalt inhaltlich geprüft, sprachlich überarbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen haben. Ein kurzes Drüberlesen reicht nicht aus.

Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Die Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 2. August 2026. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig, geregelt im KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG). Wie engmaschig kontrolliert wird, wird sich in der Praxis zeigen. Aber die rechtliche Grundlage steht.

Muss ich ältere KI-Texte nachträglich kennzeichnen?

Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 und sind nicht ausdrücklich rückwirkend formuliert. Trotzdem lohnt es sich, bestehende KI-Inhalte zu prüfen, vor allem Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wer alte Texte heute überarbeitet und redaktionell verantwortet, ist ohnehin auf der sicheren Seite. Wer sie unverändert stehen lässt, geht möglicherweise ein Glaubwürdigkeitsrisiko ein, sobald Leser und Plattformen KI-Inhalte besser erkennen.

Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik. Aber sie ist ein klares Signal: Transparenz wird zum Standard, und wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sich entscheiden, wie er damit umgehen will.

Ich persönlich habe mich bewusst dafür entschieden, KI in meine Workflows zu integrieren und sie als Werkzeug zu nutzen, egal ob finale Rechtschreibprüfung oder kleinere Zusammenfassungen – wobei hier Korrelation und Kausalität immer ein wichtiger Aspekt ist und überprüft werden sollte, ob die KI da etwas nicht vermischt hat. Auch nutze ich die KI gerne, um mir eine grobe Gliederung erstellen zu lassen oder erste Quellen zur Recherche zu geben. Forschungsfragen stelle ich gerne selbst, da ich denke, dass KIs ziemlich vorurteilsbasiert sind und schon in eine Richtung getrieben denken. Dafür nutze ich mein Denkorgan gerne noch selbst.

Die gute Nachricht für alle ist aber: Wer sauber arbeitet, KI dabei ausschließlich als Werkzeug nutzt und die Inhalte redaktionell verantwortet, hat nichts zu befürchten. Und liefert – so ganz nebenbei gesprochen – viel besseren Content.

Du willst Inhalte, die du nicht kennzeichnen musst, weil ein Mensch sie geschrieben, geprüft und verantwortet hat? Dann lass uns darüber sprechen.

Projekt anfragen →

Quellen:

Weiterlesen: In meiner KI-Kolumne erfährst du, welche drei KI-Trends Freelancer 2026 kennen sollten. Und auf Was KI nicht kann erkläre ich, warum journalistisches Handwerk nicht automatisiert werden kann. Du suchst Inhalte mit redaktioneller Verantwortung? Schreib mir.

Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung strukturiert, aber von einem Menschen recherchiert, geschrieben und verantwortet. Aktualisiert im September 2026 auf den Stand nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht.